Satzung der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken

 

§1 Wer wir sind

Wir sind die GRÜNE JUGEND Mittelfranken. Wir sind eine Untergliederung der GRÜNEN JUGEND und sehen diese sowie Bündnis 90/Die Grünen als unseren Ansprechpartner. Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken ist Nürnberg. Der Bezirksverband GRÜNE JUGEND Mittelfranken ist ein Vernetzungsgremium
Der Sitz der Kreisverbände der GRÜNEN JUGEND ist in Mittelfranken. Wir sind als Bezirksverband anerkanntes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bayern. Wir fassen unsere Beschlüsse basisdemokratisch auf Jahreshauptversammlungen.

 

§2 Was wir machen

Wir
● werben innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen für unsere Ziele und Vorstellungen;
● vertreten innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen die Jugend;
● unterstützen unsere Kreisverbände bei der politischen Arbeit;
● unterstützen die Arbeit von nicht parteibezogenen Jugendverbänden und -gruppen und initiativender Region, welche gleiche und/oder ähnliche Ziele wie wir verfolgen.

 

§3 Mitmachen

Alle Treffen und Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken sind grundsätzlich für alle Mitglieder und Interessent*innen offen. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Der Beitritt erfolgt durch eine Erklärung gegenüber des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND. Alle Mitglieder können an allen unseren Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Der Austritt erfolgt durch Beendigung der Mitgliedschaft beim Bundesverband der GRÜNEN JUGEND. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle.

 

§4 Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung ist unser höchstes Organ. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Die Jahreshauptversammlungen sind öffentlich.

Die Jahreshauptversammlung
a) bestimmt die Grundlagen für unsere politische und organisatorische Arbeit,
b) beschließt über Anträge,
c) wählt und entlastet die Geschäftsführung
d) entlastet und kontrolliert die Kreisverbandsvertretung,
e) beschließt über diese Satzung und über Satzungsänderungen,
f) berät und beschließt über unseren Haushalt,
g) entlässt Geschäftsführungsmitglieder durch Wahl von NachfolgerInnen mit 2/3-Mehrheit
h) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, Personen mit absoluter Mehrheit gewählt und die Satzung mit 2/3 Mehrheit geändert. Es zählen jeweils die gültigen abgegebenen Stimmen (Enthaltungen sind gültige Stimmen).
i) Die Jahreshauptversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken. Für eine
Jahreshauptversammlung muss 2 Wochen im Voraus eingeladen werden; sie muss
eine (vorläufige) Tagesordnung enthalten. Die Einladung muss nur dann postalisch erfolgen, wenn ein Mitglied dies ausdrücklich verlangt, ansonsten darf die Einladung per E-Mail erfolgen. Über jede Jahreshauptversammlung wird ein Protokoll verfasst, welches möglichst zeitnah den Mitgliedern und Interessent*innen, welche dies wünschen, zukommen zu lassen ist.

Bei Anträgen zur Änderung der Satzung und für ein konstruktives Misstrauensvotum nach Absatz 2, Buchstabe f liegt die Frist bei zwei Wochen. Die Anträge müssen der Einladung beigefügt werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, Personen mit absoluter Mehrheit gewählt und die Satzung mit 2/3 Mehrheit geändert. Es zählen jeweils die gültigen abgegebenen Stimmen. Die Jahreshauptversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem anstehenden nächsten Treffen; sie muss eine (vorläufige) Tagesordnung enthalten. Die Einladung muss nur dann postalisch erfolgen, wenn das Mitglied dies ausdrücklich verlangt, ansonsten darf sie per EMail erfolgen. Über jede Jahreshauptversammlung wird ein Protokoll verfasst, welches möglichst zeitnah den Mitgliedern und InteressentInnen zuzukommen ist.

 

$5 Kreisverbandsvertretung

Die Kreisverbandsvertretung ist das Vernetzungsorgan der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken und zwischen den Jahreshauptversammlung höchstes beschlussfassendes Organ. Die Kreisverbandsvertretung setzt sich aus 2 VertreterInnen jedes Kreisverbandes sowie Ortsverbandes der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken zusammen. Auf Antrag bei der Jahreshauptversammlung können auch Mitglieder aus kreisverbandslosen Gebieten aufgenommen werden. Die Kreisverbandsvertretung kann diese auch vorläufig aufnehmen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken sind vollwertige Mitglieder der Kreisverbandsvertretung. Die Zahl der VertreterInnen eines Kreisverbandes vermindert sich um die Zahl der Geschäftsführungsmitglieder des Kreisverbandes. Die VertreterInnen der Kreisverbände sind von diesen auf einer Mitgliederversammlung zu wählen. Alle Kreisverbandsvertretungsmitglieder sind gleichberechtigt, alle müssen Mitglied der GRÜNEN JUGEND sein. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Nachgewählte Mitglieder bleiben nur bis zum Ende der regulären Amtsperiode im Amt. Kreisverbandsvertretungsversammlungen werden angekündigt und sind grundsätzlich öffentlich. Mit Kreisverbandsvertretungsmehrheit kann die Nichtöffentlichkeit beschlossen werden. Über jedes Treffen und die besprochenen Dinge ist die Mitgliederversammlung zu informieren.

 

§6 Bezirksvorstand

(1) Der Bezirksvorstand führt die laufenden Geschäfte des Bezirksverbandes im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung sowie der
Kreisverbandsvertretung. Er vertritt den Bezirksverband nach außen und zu der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(2) Der Bezirksvorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, die gleichberechtigt sind, der politischen Geschäftsführung und der*dem Schatzmeister*in. Kann keine Schatzmeister*in gewählt werden so ist innerhalb des Vorstandes ein*e Kassierer*in zu wählen. Gewählt werden können Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken. Die Quotierung des gesamten Vorstands muss gewährleistet sein.
(3) Der Bezirksvorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch Wahl eines neuen Bezirksvorstandes. Die Jahreshauptversammlung kann einem Mitglied des Bezirksvorstandes nur dadurch das Misstrauen aussprechen, indem sie mit absoluter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (Enthaltungen sind gültige Stimmen) eine*n Nachfolger*in wählt (konstruktives Misstrauensvotum). Abwahlanträge müssen mit einer schriftlichen Begründung mindestens zwei Wochen vor der nächsten Jahreshauptversammlung gestellt werden. Der Antrag muss von mindestens 5 Mitgliedern gestellt werden.
(4) Scheidet ein Mitglied des Bezirksvorstands vor Ablauf der Amtszeit aus, muss spätestens auf der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung, zu der nach Eintritt der neuen Situation noch ordnungsgemäß geladen werden kann, eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Bezirksvorstandes.

 

§7 Allgemeine Bestimmungen

Wahlen sind immer geheim, Abstimmungen im Prinzip offen und nur auf Antrag eines Mitgliedes geheim. Für Abstimmungen können die anwesenden Mitglieder beschließen, dass diese auch für Nichtmitglieder geöffnet werden. Werden für Nichtmitglieder die Abstimmungen geöffnet, so können trotzdem jederzeit für einzelne Abstimmungen die Nichtmitglieder von den Abstimmungen ausgeschlossen werden, dazu bedarf es eines Beschlusses. Die Kreisverbandsvertretungswahlen sollen möglichst zu Beginn eines Schuljahres stattfinden. Schiedsinstanz für Streit zwischen Mitgliedern oder Organen der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken ist das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bayern, die Berufung zum Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bundesverband ist möglich. Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken verstößt, kann jedes Mitglied Ausschluss beantragen. Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen am 01.12.2006.

 

§8 Genderstatut

Die GRÜNE JUGEND Mittelfranken versteht sich als feministische Organisation. Alle Ämter und Delegationen werden stets zur Hälfte mit Frauen besetzt, ausgenommen sind Delegationen bei denen der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken nur ein Platz zusteht, diese sind stets offen zu vergeben. Durch ein Frauenvotum aller anwesenden Frauen kann ein offener Platz für eine Amt, oder eine Delegation geöffnet werden, falls keine Bewerbung einer Frau vorliegt. Anderenfalls bleibt der Platz unbesetzt.

 

$9 Auflösung

Die GRÜNE JUGEND Mittelfranken ist aufgelöst, wenn über ein Jahr lang kein reguläres Treffen mehr stattgefunden hat. Darüber hinaus ist es möglich die GRÜNE JUGEND Mittelfranken durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4Mehrheit aufzulösen. Ein Auflösungsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn weniger als drei Mitglieder dagegen stimmen. Unser Restvermögen wird dann, falls die Versammlung nichts anderes beschließt, zu gleichen Teilen zwischen den Kreisverbänden aufgeteilt.